Rechtsgebiete
Insolvenzrecht, Schuldensanierung und Schuldnerberatung
Ein besonderer Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit liegt im Insolvenzrecht, in der Schuldensanierung und in der anwaltlichen Schuldnerberatung.
Wir beraten Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler und Unternehmen bei finanziellen Schwierigkeiten und entwickeln gemeinsam mit unseren Mandanten einen wirtschaftlich und rechtlich tragfähigen Lösungsweg.
Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:
- Verbraucher- und Privatinsolvenz
- Regelinsolvenz für Selbständige, Freiberufler und Unternehmer
- außergerichtliche Schuldensanierung
- außergerichtliche Vergleiche mit Gläubigern
- Verhandlungen mit Banken, Inkassounternehmen und sonstigen Gläubigern
- Vorbereitung und Begleitung von Insolvenzverfahren
- Beratung bei Überschuldung und Zahlungsunfähigkeit
Vor Einleitung eines Insolvenzverfahrens prüfen wir zunächst, ob eine außergerichtliche Sanierung möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist. Ziel ist es, einen realistischen Weg zur Entschuldung zu entwickeln und, soweit möglich, durch Verhandlungen und Vergleiche mit den Gläubigern ein Insolvenzverfahren zu vermeiden.
Ist eine außergerichtliche Einigung nicht möglich oder stellt ein Insolvenzverfahren die sinnvollere Lösung dar, beraten und begleiten wir unsere Mandanten bei den erforderlichen weiteren Schritten.
Bei Privatpersonen prüfen wir zudem, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Beratungshilfe vorliegen.
Aufgrund langjähriger Tätigkeit im Insolvenz- und Forderungsbereich verfügen wir über Erfahrung sowohl auf der Schuldner- als auch auf der Gläubigerseite. Rechtsanwalt Niko Fertig ist bei verschiedenen Insolvenzgerichten als Treuhänder und Insolvenzverwalter gelistet.
Verkehrsrecht
Im Verkehrsrecht beraten und vertreten wir unsere Mandanten umfassend bei der Durchsetzung und Abwehr verkehrsrechtlicher Ansprüche.
Hierzu gehören insbesondere:
- Regulierung von Verkehrsunfällen
- Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Durchsetzung weiterer unfallbedingter Ansprüche
- Fahrerlaubnisangelegenheiten
- Verkehrsstrafrecht • rechtliche Probleme beim Kauf, Leasing oder bei der Reparatur eines Kraftfahrzeugs
Rechtsanwalt Niko Fertig ist Fachanwalt für Verkehrsrecht. Nach einem Verkehrsunfall übernehmen wir auf Wunsch die rechtliche Abwicklung gegenüber Versicherungen und sonstigen Beteiligten und setzen die berechtigten Ansprüche unserer Mandanten durch.
Bußgeldangelegenheiten
Bußgeldverfahren können neben einer Geldbuße insbesondere Punkte im Fahreignungsregister und ein Fahrverbot zur Folge haben.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Rotlichtverstößen
- Abstandsverstößen
- Handyverstößen
- drohenden Fahrverboten
- sonstigen Verkehrsordnungswidrigkeiten
- Nach Akteneinsicht prüfen wir den erhobenen Vorwurf und die vorhandenen Beweismittel. Auf dieser Grundlage beurteilen wir, ob und mit welchen rechtlichen Möglichkeiten gegen den Bußgeldbescheid vorgegangen werden kann.
Familienrecht
Familienrechtliche Angelegenheiten betreffen häufig sehr persönliche Lebensbereiche und sind nicht selten mit erheblichen wirtschaftlichen Folgen verbunden. Wir legen deshalb besonderen Wert auf eine sachliche, persönliche und lösungsorientierte Beratung.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere bei:
- Trennung und Scheidung
- Unterhaltsfragen
- Sorge- und Umgangsrecht
- Zugewinnausgleich
- Vermögensauseinandersetzungen
- sonstigen familienrechtlichen Fragestellungen
- Soweit dies im Interesse unserer Mandanten liegt, streben wir zunächst eine sachgerechte außergerichtliche Lösung an. Ist eine gerichtliche Klärung erforderlich, vertreten wir Ihre Interessen vor dem Familiengericht.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht beraten und vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei rechtlichen Fragen und Auseinandersetzungen aus dem Arbeitsverhältnis.
Hierzu gehören insbesondere:
- Kündigung und Kündigungsschutz
- Abmahnungen
- Aufhebungs- und Abwicklungsverträge
- Arbeitsverträge
- Vergütungsansprüche
- Arbeitszeugnisse
- sonstige Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis
- Nach Zugang einer Kündigung ist schnelles Handeln erforderlich. Eine Kündigungsschutzklage muss grundsätzlich innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung beim Arbeitsgericht erhoben werden.
Mietrecht
Im Mietrecht beraten und vertreten wir Mieter und Vermieter bei außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Kündigung von Mietverhältnissen
- Mietrückstände
- Mieterhöhungen
- Mietmängel und Mietminderung
- Kautionen
- Räumungsangelegenheiten
- sonstige Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis
- Unser Ziel ist zunächst eine rechtlich tragfähige und wirtschaftlich vernünftige Lösung. Lässt sich eine außergerichtliche Einigung nicht erreichen, vertreten wir die Interessen unserer Mandanten auch gerichtlich.
Strafrecht
Ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren kann erhebliche persönliche, berufliche und wirtschaftliche Auswirkungen haben. Eine frühzeitige anwaltliche Beratung kann deshalb von besonderer Bedeutung sein.
Wir beraten und vertreten Sie insbesondere:
- im Ermittlungsverfahren
- nach einer polizeilichen Vorladung
- bei Durchsuchung und Beschlagnahme
- im Strafbefehlsverfahren
- nach Erhebung einer Anklage
- in der strafgerichtlichen Hauptverhandlung
- im Rahmen einer Pflichtverteidigung
- Als Beschuldigter sind Sie grundsätzlich nicht verpflichtet, Angaben zur Sache zu machen oder sich selbst zu belasten. Nach Übernahme der Verteidigung beantragen wir zunächst Akteneinsicht und prüfen den Tatvorwurf sowie die Beweislage. Auf dieser Grundlage entwickeln wir gemeinsam mit dem Mandanten die weitere Verteidigungsstrategie.