Rechtsgebiete
Wir beraten und vertreten Sie gern in den folgenden Bereichen:
- Strafrecht / Ordnungswidrigkeitsrecht (Bußgeldangelegenheiten)
- Insolvenzrecht
- Schuldensanierung / Schuldnerberatung
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Familienrecht
- Internetrecht (Abmahnungen)
- Kaufrecht
- Forderungseinzug/Beitreibung
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- IT-Recht
- Mietrecht
Schuldensanierung / Insolvenz
Ich berate und vertrete Sie deutschlandweit kompetent und engagiert bei
- Privatinsolvenz und Schuldnerberatung für Privatpersonen
- Regelinsolvenz und Sanierungsberatung für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler
- außergerichtlicher Schuldenvergleich zur Vermeidung einer Insolvenz
Vor Einleitung des Insolvenzverfahrens wird geprüft, ob für Privatpersonen ein Anspruch auf staatliche Beratungshilfe besteht. Niemand muss Bedenken haben, dass er sich einen Rechtsanwalt oder ein Insolvenzverfahren nicht leisten kann.
Rechtsanwalt Niko Fertig ist als Treuhänder und Insolvenzverwalter bei verschiedenen Insolvenzgerichten gelistet und hat schon zahlreiche Privatpersonen und Unternehmen erfolgreich begleitet.
Strafrecht
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren fühlt man sich oft überfordert und dadurch hilflos dem staatlichen Verfolgungsinteresse ausgesetzt.
Sie können jedoch zu jedem Zeitpunkt während eines gegen Sie laufenden Strafverfahrens einen Verteidiger beauftragen, der Ihre Interessen wahrnimmt.
Meine Aufgabe als Ihr Strafverteidiger ist es Ihre Rechte stets in allen Verfahrensstadien bestmöglich zu schützen.
Je früher Sie einen Verteidiger einschalten, umso eher kann den – häufig in Unkenntnis der eigenen Rechte – auftretenden Problemen und Fehlern entgegengewirkt werden.
Verkehrsrecht
Ich berate und vertrete Sie als Fachanwalt für Verkehrsrecht kompetent bei
- der Regulierung von Verkehrsunfällen sowie der Durchsetzung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld
- Bußgeldbescheiden oder drohendem Fahrverbot, z.B. wegen überhöhter Geschwindigkeit, Fahren unter Alkoholeinfluss oder eines Rotlichtverstoßes
- verkehrsstrafrechtlichen Tatbeständen wie z.B. Fahrerflucht, Fahren ohne Führerschein oder Körperverletzung/Tötung
- Kfz-Kauf, -Reparatur oder Leasing, z.B. Geltendmachung von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen oder Rücktritt vom Kaufvertrag
und allen anderen Sachverhalten aus dem Verkehrsrecht.
Durch meine langjährige Spezialisierung und regelmäßige Fortbildung erreiche ich für Sie das bestmögliche Ergebnis.